Immer weiter steigende Mieten und mittlerweile vor allem auch immer höhere Nebenkosten belasten viele Haushalte. Menschen mit kleinem Einkommen und mehrköpfige Familien können dabei unter Umständen auf das Wohngeld zurückgreifen. Dieses wird ab dem 1. Januar 2023 deutlich ausgeweitet, sodass mehr Haushalte davon profitieren können und auch mehr Geld ausgezahlt wird.
Über Höhe des Wohngeldes, wer es beantragen kann und wie und wo man es beantragen kann, informiert unser FAQ (siehe Link unten). Wer die Möglichkeit hat, sollte das Wohngeld unbedingt in Anspruch nehmen! Leider wird die Bewilligung und Auszahlung des neuen Wohngelds einige Zeit in Anspruch nehmen, denn die Wohngeldstellen sind personell viel zu knapp besetzt. Helfen kann dabei ein gut vorbereiteter Antrag. Als DGB fordern wir aber daher weitere Maßnahmen um Mieter*innen zu schützen:
geht es zu den FAQs, den meistgestellten Fragen und ihren Antworten zum neuen Wohngeld, sowie zum Wohlgeldrechner auf der Homepage des DGB.
Heute beschäftigt sich der Bundesrat mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz, damit dieses zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Die kommunale Verwaltung müsse nun alles tun, damit das Geld zügig bei den Anspruchsberechtigten ankommt, fordert der DGB Region Stuttgart. „Wir brauchen mehr Personal in den Wohngeldstellen und eine Informationskampagne, denn viele Menschen wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben“, sagte die Geschäftsführerin der DGB-Region Julia Friedrich. Durch die Reform sollen Rentner*innen, Geringverdiener*innen und Familien unterstützt werden. Ebenso haben Beschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, in der Regel Anspruch auf Wohngeld. „Wir fordern die Städte und Gemeinden in der Region auf, offensiv potentiell Wohngeldberechtigte auf ihre Ansprüche hinzuweisen und dafür auch umfassende Informationsmaterialien in mehreren Sprachen zur Verfügung zu stellen. Ebenso sollten soziale Einrichtungen, Verbände, Kirchen und Gewerkschaften als Multiplikatoren einbezogen werden. Die Gewerkschaften werden in ihrer Mitgliedschaft für das erweiterte Wohngeld werben, damit Beschäftigte mit geringen Einkommen ihre Wohnkosten auch in der Energiekrise weiterhin tragen können“, so Friedrich.
Die Behörden ständen nun vor der großen Herausforderung, die Anträge in einer angemessenen Frist zu bearbeiten. Schon heute variiert der Bewilligungszeitraum zwischen 4 Wochen und 10 Monaten. „Die Menschen brauchen das Geld jetzt. Wir fordern die Kommunen auf, umgehend zusätzliches Personal in den Wohngeldstellen zur Verfügung zu stellen, damit die Anträge schnell bearbeitet werden können. Schon heute sind viele Wohngeldstellen unterbesetzt. Die Wohngeldreform wird nur erfolgreich, wenn sie von ausreichend Personal unter guten Arbeitsbedingungen umgesetzt wird“, sagte die Gewerkschafterin.
Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz steigt die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte von aktuell 600.000 auf ca. 2 Millionen. Der ausgezahlte Wohngeldbetrag erhöht sich durchschnittlich von heute 180 Euro monatlich auf zukünftig 370 Euro im Monat. Durch die Reform werden Haushalte mit geringem Einkommen zielgerichtet unterstützt, um in der Krise weiterhin ihre Wohnkosten tragen zu können. Die Auszahlung des Wohngeldes wird voraussichtlich erst Monate nach Antragsstellung erfolgen. Sie gilt jedoch rückwirkend. „Deshalb brauchen wir ein Kündigungsmoratorium für Mietverträge, damit niemand in der Zwischenzeit die Wohnung verliert“, fordert Friedrich.
Bitte beachte, dass der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften keine Einzelberatung zum Wohngeld anbieten können.
Grundsätzlich müssen die Wohngeldstellen beraten, aber es gibt auch verschiedene Sozialberatungen vor Ort, die beim Wohngeld helfen können.